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Barrierefreiheitsgesetz 2025

So machen Sie Ihre Website barrierefrei – Guideline zur digitalen Inklusion

Ab dem 28.06.2025 wird Barrierefreiheit im Web Pflicht. Das Gesetz basiert auf dem European Accessibility Act (EAA) und bedeutet, dass viele Websites innerhalb der EU bis dahin barrierefrei sein müssen. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Diensten zu ermöglichen.

Ob Sehbehinderung, Hörbehinderung oder motorische Einschränkung – Menschen mit Beeinträchtigungen sind auf barrierefreie Websites angewiesen, um uneingeschränkt auf Informationen und Online-Dienstleistungen zugreifen zu können. Barrierefreiheit ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein wesentlicher Aspekt von Inklusion und Teilhabe im digitalen Raum. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt sowohl für öffentliche Stellen als auch für private Unternehmen und Website-Betreiber. Ob Sie also Betreiber eines Online-Shops sind, Dienstleistungen anbieten oder Informationen bereitstellen – bieten Sie Ihre Leistung B2C an, muss Ihre Website ab dem 28.06.2025 barrierefrei gestaltet sein.

Was das konkret für Ihre Website bedeutet und wie Sie als Betreiber sicherstellen können, dass Sie den neuen Anforderungen gerecht werden? Hier kommen die wichtigsten Infos zur Richtlinie.

Good to know – alles, was Sie zum Barrierefreiheitsgesetz wissen müssen

Was bedeutet Barrierefreiheit für Websites?

Barrierefreiheit auf Websites bedeutet, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind, einschließlich solcher mit Beeinträchtigungen. Dazu gehören Aspekte wie die Lesbarkeit und Verständlichkeit von Texten sowie die technische Anpassung, z. B. für Screenreader und andere Hilfsmittel.

Ja, die Verpflichtung zur Barrierefreiheit betrifft sowohl öffentliche als auch viele private Dienstleister, die Produkte, Dienstleistungen oder Informationen online anbieten.

Die Strafen variieren je nach Land und der Umsetzung des EAA. Unternehmen, die die Vorgaben nicht erfüllen, können mit Bußgeldern oder anderen rechtlichen Konsequenzen rechnen. In Österreich drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 € oder sogar ein Betriebsverbot, wobei in einer Frist Korrekturen nachgeholt werden können.

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sowie Unternehmen, die Ihre Leistungen B2B anbieten, sind von den Anforderungen ausgenommen.

Einige schnell umsetzbare Schritte zur Verbesserung der Barrierefreiheit umfassen das Hinzufügen von Alternativtexten für Bilder, die Anpassung von Kontrasten, die Überprüfung der Tastaturbedienbarkeit und die Bereitstellung von Untertiteln für Videos.

Kostenlose Tools wie WAVE oder Google Lighthouse können Ihre Website analysieren und auf Bereiche hinweisen, die noch verbessert werden müssen, wie z. B. Kontraste, Alternativtexte, Struktur und Tastaturbedienbarkeit.

Die Vorgaben für Ihre Website

Um sicherzustellen, dass Ihre Website barrierefrei ist, sollten Sie sich an die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) halten. Diese Richtlinien unterteilen die Barrierefreiheit in drei Konformitätsstufen und sind der weltweit anerkannte Standard für die Gestaltung von barrierefreien Websites.

Folgende drei Stufen geben an, wie umfassend die Barrierefreiheit umgesetzt wird:

Stufe A: Grundlegende Anforderungen, wie Alternativtexte für Bilder, sind erfüllt, um die wichtigsten Barrieren zu beseitigen.

Stufe AA: Erhöhte Anforderungen, wie ausreichende Farbkontraste und die Möglichkeit, Schriftgrößen anzupassen, sind berücksichtigt. Diese Stufe gilt für viele Websites als Standard.

Stufe AAA: Höchste Anforderungen, einschließlich der Bereitstellung von Inhalten in einfacher Sprache und Videos in Gebärdensprache und mit Untertiteln, sind berücksichtigt.

Wahrnehmbar. Bedienbar. Verständlich: Das bedeutet “barrierefrei”!

1. Eindeutigkeit und Verständlichkeit sicherstellen
  • Klare, verständliche Sprache: Verwendung von einfachen und leichten Formulierungen sowie Vermeidung von Fachbegriffen.
  • Beschriftungen für Formulare: Klare Beschriftung von Formularfeldern, die erklärt, welche Informationen eingeben werden müssen.
  • Logische Struktur: Gliederung der Inhalte durch Überschriften (H1, H2, H3) und übersichtliche Darstellung von Information durch die Verwendung von Listen.
  • Einheitliche Navigation: Einheitliche und konsistente Navigation auf der Website beispielsweise durch wiederkehrende Elemente.
  • Tastatursteuerung: Sicherstellung der Tastaturnavigation und ob die Website auch ausschließlich mit der Tastatur bedienbar ist.
  • Fokus-Indikatoren: Verwendung eines gut sichtbaren Fokus-Indikators zur Orientierung, wenn interaktive Elemente per Tastatur angesteuert werden.
  • Kontrastverhältnisse: Sicherstellung der richtigen Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund, damit Texte auch bei Sehschwäche gut lesbar sind.
  • Skalierbarkeit: Sicherstellung der Funktion zur Anpassung der Schriftgröße. Texte sollten auf bis zu 200% vergrößert werden können.
  • Alternative Texte für Bilder: Hinzufügen von Alternativtexten (Alt-Tags) bei Grafiken und Bildern, damit Screenreader die Bildinhalte erfassen können.
  • Untertitel und Transkripte: Hinzufügen von Untertiteln und Transkripten bei Videos sowie von Audioinhalten für Gehörlose.
  • Mediensteuerung: Sicherstellung der Steuerbarkeit der Laustärke und der Wiedergabe von Videos über die Tastatur.

Informationspflicht auf der Website

Es ist zudem verpflichtend, in einer “Barrierefreiheitserklärung” darüber aufzuklären, wie Sie die Anforderungen auf der Website erfüllen. Hier empfiehlt es sich, eine eigene Unterseite zur Erklärung der Barrierefreiheit zu erstellen – ähnlich zur Unterseite einer Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite muss zusätzlich ein Kontakt zum Helpdesk gut sichtbar angeführt werden, der Unterstützung bei etwaigen Fragen und Anliegen bietet.

Im digitalen Zeitalter ist Barrierefreiheit ein entscheidender Faktor, damit jeder Mensch das Internet vollumfänglich nutzen kann. Für Website-Betreiber bedeutet das Gesetz, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und die eigene Website barrierefrei zu gestalten. Vor allem jedoch ist Barrierefreiheit kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Mithilfe von Tests, Tools und Checklisten können Sie Ihre Website kontinuierlich verbessern und auf den neuesten Stand bringen.

Sie benötigen Unterstützung?

Wir stehen Ihnen als Digitalagentur zur Seite und helfen Ihnen, die Anforderungen der Barrierefreiheit zu verstehen und Ihre Website optimal darauf vorzubereiten.

Wir beraten Sie zu den gesetzlichen Anforderungen und Richtlinien für digitale Barrierefreiheit. Wir erläutern Ihnen die Details und wie Sie die WCAG auf den Konformitätsstufen A und AA erfüllen können. Gerne bieten wir Ihnen eine detaillierte Analyse Ihrer bestehenden Website an. Wir überprüfen, ob alle Elemente den Anforderungen entsprechen und geben Ihnen Empfehlungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

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